Fortuna Düsseldorf: Bebou-Vertrag mit Klausel
Klausel greift bei 20 Einsätzen
Mit starken Leistungen sowie drei Toren und vier Assists an den ersten zwölf Spieltagen gehört Ihlas Bebou aktuell zu den herausragenden Akteuren der 2. Bundesliga. Dass der Vertrag des 22 Jahre alten Deutsch-Togolesen am Ende der Saison ausläuft, sorgte in den vergangenen Wochen für eine wachsende Angst vor einem ablösefreien Verlust des dribbelstarken Offensivspielers, zumal schon mehrere Bundesligisten Angebote unterbreitet haben sollen.
Nur noch acht Einsätze fehlen
Die Sorgen, Bebou im kommenden Sommer ablösefrei ziehen zu lassen, sind aber offenbar unbegründet. Denn wie Bild nun berichtet, enthält das auslaufende Arbeitspapiers eine Klausel, aufgrund der sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Bebou im Laufe der Saison auf mindestens 20 Einsätze in der 2. Bundesliga kommt. Und bei bereits zwölf absolvierten und noch 22 ausstehenden Spielen müsste schon Schwerwiegendes passieren, damit Bebou nicht auf die erforderliche Zahl an Spielen kommt.
Diese Klausel erklärt natürlich auch, warum beide Seiten zwar erste Gespräche geführt, sich aber nach einer nicht erfolgten Einigung auf Ende Dezember vertagt haben. Denn weder die Fortuna, noch der in Deutschland aufgewachsen Bebou, der im Januar mit seinem Geburtsland Togo am Afrika-Cup teilnehmen könnte, haben mit der vorhandenen Konstellation wirklich Druck.
Funkel sieht Bebou in der 2. Liga gut aufgehoben
Trainer Friedhelm Funkel ist demnach mit Blick auf die Vertragslage Bebous ganz entspannt, sieht seinen Schützling in der zweiten Liga indes ohnehin noch richtig aufgehoben: „Er hat schon viele gute Spiele gemacht, aber auch grottenschlechte. Er braucht mal 40, 50 Zweitliga-Einsätze auf hohem Niveau, erst dann kann er auch in der 1. Liga bestehen.“
Und daran, dass schon eine außergewöhnliche Offerte kommen müsste, damit die Fortuna Bebou nach dieser Saison ziehen lässt, macht Funkel in „Bild“ auch deutlich: „Wenn sein Berater im Winter kommt und eine Million Euro für die Freigabe im Sommer haben will, lachen wir uns kaputt!“