Dynamo Dresden: Ralf Minge soll neuer Sportdirektor werden – Entscheidung schon heute?
Seitdem Dynamo Dresden mitgeteilt hat, dass der Sportliche Leiter Steffen Menze seinen am Saisonende auslaufenden Vertrag auf eigenen Wunsch nicht verlängern wird, sind erst sechs Tage vergangenen. Doch offenbar hat die Zeit den Dynamo-Verantwortlichen gereicht, um schon einen Nachfolger Menzes zu finden, der so schnell wie möglich seinen Dienst antreten soll.
Wie der „Kicker“ berichtet, soll Menzes Vorgänger Ralf Minge zurückkehren und dabei nicht nur als Sportdirektor einsteigen, sondern auch wieder in die Geschäftsführung aufsteigen, aus der der 53-Jährige vor fünf Jahren ausgeschieden ist, weil er aufgrund der Stadionverträge mit enormen jährlichen Belastungen keine guten Perspektiven für den Verein sah. Entsprechende Gespräche über ein Comeback Minges in Dresden haben hinter den Kulissen jedenfalls schon stattgefunden und sind bereits weit gediehen.
Der 36-fache DDR-Nationalspieler stand indes bereits im September kurz vor einer Rückkehr nach Dresden, als ein Nachfolger für den entlassenen Trainer Ralf Loose gesucht wurde. Damals konnte sich Minge aber den offiziellen Verlautbarungen zufolge nicht mit Bayer Leverkusen, wo er für die U23 verantwortlich ist, über die Auflösung seines Vertrages einigen, was dem Vernehmen nach diesmal nur Formsache sein soll. Außerdem wollte Minge damals wohl auch deshalb nicht den Trainerposten bei Dynamo übernehmen, weil ihm die hundertprozentige Rückendeckung von Seiten des Aufsichtsrats fehlte, was nach der Neubesetzung des Kontrollgremiums im November nun offenbar anders aussieht.
Während Noch-Sportchef Menze wohl mit seiner vorzeitigen Beurlaubung rechnen muss, sollte Minge tatsächlich mit sofortiger Wirkung verpflichtet werden, möchte Aufsichtsratschef Thomas Blümel keine Zeit verlieren und hat bereits für den heutigen Montag eine Dringlichkeitssitzung angesetzt, in der über die Besetzung des Sportdirektorenposten entschieden werden soll. Weil Minge laut „Kicker“ der einzige Kandidat ist, gilt die Zustimmung des Aufsichtsrats mit der nötigen Zweidrittelmehrheit als Formsache.