RB Leipzig: Felipe Pires soll kommen – Brasilianer entscheidet sich heute

Autor: Johannes Ketterl Veröffentlicht: Donnerstag, 19.11.20 | 09:31

RB Leipzig hat sich mittlerweile damit abgefunden, dass der eigentlich von Red Bull Salzburg verpflichtete Nils Quaschner in der Rückrunde nicht für die Roten Bullen auf Torejagd gehen kann und ist bei der Suche nach Ersatz wohl schon fündig geworden.

Leipzigs Sportdirektor Ralf Rangnick nahm den Fauxpas bei Quaschner öffentlich zwar auf seine Kappe, ließ aber durchblicken, sich mit der Empfehlung der FIFA, auf Quaschner zu verzichten, nicht endgültig abfinden zu wollen: „Wir werden diesen Fall grundsätzlich juristisch beurteilen lassen, damit absolute Klarheit in diesem Punkt herrscht.“

Gleichzeitig machte Rangnick im „Kicker“ aber auch klar, dass der 20-jährige Angreifer nicht unter der unklaren Rechtslage leiden soll: „Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass diese Angelegenheit bis zum Ende des Transferfensters für alle Seiten eindeutig geregelt werden kann. Deshalb kehrt Nils Quaschner wieder nach Salzburg zurück. Wir wollen und können die Sache nicht auf dem Rücken des Spielers austragen, der sonst womöglich die nächsten Monate gesperrt wäre. Seine sportliche Entwicklung hat für uns oberste Priorität.“

Felipe Pires vor Rückkehr

Für den kurzfristig freigewordenen Kaderplatz plant Leipzig nun nach Informationen von „Bild“ und „Kicker“ die Rückkehr von Felipe Pires, der erst im Sommer zum RB-Kooperationsklub FC Liefering in die zweite österreichische Liga transferiert wurde. Der 19-Jährige hat mit zehn Toren und acht Vorlagen ein starkes Halbjahr hinter sich und soll nun nach Leipzig zurückkehren, wo er nach seiner Verpflichtung aus der brasilianischen Red-Bull-Akademie im ersten Halbjahr 2014 Anteil am Aufstieg der U-19 in die Bundesliga hatte.

Letztlich liegt die Entscheidung aber auf Seiten des Spielers, der sich wohl schon am heutigen Donnerstag entscheiden soll. Dabei spricht wenig dafür, dass der in der Offensive flexibel einsetzbare Brasilianer auf einem Verbleib in Österreich besteht.